M06 Gebotszeichen - Handschutz benutzen
Gebotszeichen nach alter ASR A1.3, BGVA8, DIN 4844-2001.
Bei Arbeiten mit Chemikalien, scharfen Gegenständen oder extremen Temperaturen ist ein ausreichender Handschutz unvermeidbar. Stellen Sie Ihren Mitarbeitern passende Schutzhandschuhe zur Verfügung und kennzeichnen Sie derartige Gebote fachgerecht durch Gebotsschilder zur Handschuhpflicht.
In verschiedenen Formaten und Materialien lieferbar, z.B. als Aufkleber mit selbstklebender Folie oder aus 3 mm Aluminiumverbundmaterial.
Hinweis: Diese Schilder oder Aufkleber werden nicht mit nachleuchtender Folie hergestellt! Möchten Sie diese bestellen, dann senden Sie uns bitte eine E-Mail.